Kinderschutz


Gemeinnützige Koordinierungsstelle Kinderschutz
der gStiftung Gerichtsmedizin - Rechtsmedizin regional

für die Region Ostthüringen-Südwestsachsen

Kontaktstelle für Erstberatung, Konsultation, Empfehlung, Befundung, Bewertung

Telefon
0365 / 81 05 86

E-Mail
kinderschutz@stiftung-gerichtsmedizin.de


Der Kinderschutz ist in unserem Versorgungsgebiet auf ganz unterschiedliche Weise etabliert. In den letzten Jahren hat sich vieles positiv entwickelt. Es gibt zahlreiche direkte Anlaufstellen für Kinderschutz, gleichwohl bleiben fundamentale Probleme. In den meisten Fällen, in denen Kinder aufgrund unklarer Verletzungen oder ungewöhnlicher Erscheinungen einer medizinischen Untersuchung zugeführt werden, handelt es sich um das Vorliegen von bereits deutlich auffälligen Befunden. Selbst in derartigen Fällen besteht jedoch häufig Verunsicherung hinsichtlich der Einschätzung und der Einordnung der Befunde.
Problematischer ist jedoch der Umgang mit vagen Befunden und unklaren Auffälligkeiten außerhalb des medizinischen Sektors, vor allem in Einrichtungen der Kinderbetreuung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind meist die Ersten, die Auffälligkeiten und Besonderheiten am Kind bemerken. Diese Personengruppen mit ihren ganz unterschiedlichen Berufs-, Lebens- und Familienerfahrungen sind gut geschult und es stehen ihnen Anleitungen, Merkblätter und Übersichten zur Verfügung.
Dass das allein aber offensichtlich nicht genügt, um im konkreten Fall eine notwendige Entscheidung zu treffen, ergibt sich aus der Resonanz auf Vorträge mit anschließender Diskussion bei Teilnahme an zahlreichen unterschiedlichen Konferenzen und Netzwerkveranstaltungen zum Kinderschutz.
Nicht selten wurde hierbei angesprochen, wo man sich im Einzelfall bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohles oder gar der Kindesmisshandlung (gerade auch bei vagem Verdacht, Anfangsverdacht oder niedrigschwelligen Befunden und Ereignissen) beraten könne.
Hier ergibt sich für uns als Rechtsmediziner konkreter Handlungsbedarf.
Mit dem Projekt „Koordinierungsstelle Kinderschutz“ wollen wir dazu beitragen, die benannten Schwachstellen zu mindern, indem ein konkretes Leistungsangebot der Rechtsmedizin (Erstberatung, Konsultation, Empfehlung, Befundung, Bewertung) geschaffen wird. Ziel soll es sein, die bestehenden Unsicherheiten an der Basis der Kinderbetreuung abzubauen und die vielgestaltigen Herangehensweisen zu optimieren, und zwar durch eine Organisationsform für eine fachliche Beratung und eine fachliche Entscheidungshilfe.
Mit diesem Vorhaben soll nicht etwas weiteres Neues geschaffen werden, sondern es geht darum, die bereits jetzt schon vorhandenen Möglichkeiten aus ihren teilweise noch bestehenden inhaltlichen und organisatorischen Schwächen zu befreien und in einem optimierten Lösungsansatz zusammenzuführen.
An der Basis der täglichen Kinderbetreuung ist der Bedarf für Beratung bei Anfangsverdacht besonders groß. Hier kann Hilfe und Klärung erfolgen, bevor sich schwerere Fälle ereignen oder Vorfälle wiederholen.